BÖLLER & RAKETEN – Spass oder Gefahr?

 

Silvester ohne Feuerwerk? Für viele unvorstellbar. Aber jedes Jahr landen in Österreich hunderte Menschen nach Unfällen mit Böllern und Raketen im Krankenhaus – oft Jugendliche. Dabei ließen sich die meisten Verletzungen leicht vermeiden: durch Wissen, Vorsicht und den richtigen Umgang.


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Hard facts:

Wer Feuerwerk zündet, sollte wissen:

  • Ab 16 Jahren darfst du Böller und Raketen der Kategorie F2 kaufen.

  • Im Ortsgebiet verboten, sonst drohen Strafen bis zu 3.600 Euro.

  • Illegale Böller oder Eigenbauten sind strafbar und lebensgefährlich.

  • CE-Zeichen = geprüft und sicher.

  • Ohne CE oder aus dem Ausland = verboten und gefährlich.


Was sagt das Gesetz?

 

In Österreich gilt das Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010). Es unterscheidet Feuerwerkskörper in Kategorien – je nach Gefährdungspotenzial:

Kategorie Beschreibung Mindestalter
F1 sehr geringes Risiko (z. B. Wunderkerzen) ab 12 Jahren
F2 mittleres Risiko (z. B. Silvesterraketen, Böller) ab 16 Jahren
F3 / F4 hohes Risiko, nur für Profis

mit Genehmigung / Ausbildung

 

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – also die typischen Silvesterraketen und Böller – dürfen daher erst ab 16 Jahren gekauft und verwendet werden. Im Ortsgebiet (z. B. in Städten oder Dorfzentren) ist das Zünden solcher Feuerwerkskörper grundsätzlich verboten, um Menschen, Tiere und Gebäude zu schützen. Nur wenn die Gemeinde per Verordnung eine Ausnahme erlässt, darf an bestimmten Orten Feuerwerk gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro

 

Wird man außerdem mit verbotenen oder illegalen Böllern erwischt – etwa mit Produkten ohne CE-Kennzeichnung oder aus dem Ausland – kann die Polizei die Artikel beschlagnahmen, und sie werden vernichtet. Dazu kommen empfindliche Geldstrafen. Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass der Feuerwerkskörper geprüft und in der EU zugelassen ist. Nur damit gekennzeichnete Produkte sind legal. Viele Böller aus dem Ausland (z. B. aus Polen oder Tschechien) haben keine CE-Prüfung und enthalten zu viel Sprengstoff, was sie besonders gefährlich macht.

 

Kommt es durch unsachgemäßen Gebrauch zu Schäden – etwa einem Brand oder einer Verletzung – haftet grundsätzlich die Person, die gezündet hat. Wenn Jugendliche noch nicht volljährig sind, kann auch eine Mithaftung der Eltern bestehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.


Häufige Verletzungen

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) werden in Österreich rund 300 Menschen jährlich durch Feuerwerkskörper verletzt – darunter viele Jugendliche.
Typische Verletzungen:

  • Verbrennungen an Händen und Gesicht

  • Augenverletzungen (durch Funken, Splitter)

  • Hörschäden durch laute Knallkörper (bis über 150 Dezibel!)

  • Finger- oder Handamputationen bei illegalen Böllern

Selbstgemachte Böller sind übrigens streng verboten und extrem gefährlich, weil niemand weiß, wie stark sie explodieren. Nur geprüfte CE-gekennzeichnete Produkte dürfen verwendet werden.


Umwelt & Tiere

Der Grund, warum Feuerwerk in Wohngebieten oder Ortszentren oft verboten ist, liegt auf der Hand: Die lauten Explosionen gefährden Menschen, Tiere und Gebäude und führen zu unzumutbarem Lärm. Für Tiere ist Feuerwerk eine enorme Belastung: Haustiere und Wildtiere reagieren panisch, laufen davon oder verletzen sich. Besonders in dicht bebauten Gebieten können Funken schnell Brände auslösen. 

 

Zudem belastet es auch Luft und Umwelt: laut Umweltbundesamt steigt die Feinstaubbelastung zu Neujahr in Städten oft um ein Vielfaches. Rückstände von Aluminium, Kupfer oder Strontium gelangen in Böden und Gewässer.


So feierst du sicher

  • Verwende nur geprüfte CE-gekennzeichnete Feuerwerkskörper.

  • Lies die Gebrauchsanweisung sorgfältig.

  • Zünde niemals aus der Hand, aus Flaschen oder aus der Jackentasche.

  • Kein Nachzünden! Wenn etwas nicht explodiert, warte mindestens 10 Minuten.

  • Halt Abstand – mindestens 8 Meter bei Raketen, mehr bei größeren Effekten.

  • Tiere schützen: Fenster schließen, Rückzugsort bieten.

  • Denke an Alternativen wie Lichtshows, Musikfeiern oder Laserprojektionen.